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Stadtratsantrag: Aufstellung Bebauungsplan „An der Berghalde“

Aktualisiert: 20. Okt. 2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Stadt Penzberg wird beauftragt:

  1. für das Gebiet ostseits Grube (St 2370), zwischen Zibetholzweg bis Henlestraße einen städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben,

  2. in diesem Stadtviertel die Nutzungsarten Wohnen, Handel, Gewerbe und Dienstleistung unter einem Dach anzustreben,

  3. das Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt zu sichern,

  4. vorsorglich die Veränderungssperre zu erlassen,

  5. einen neutralen Arbeitstitel festzulegen, statt Edeka-Areal z.B. „An der Berghalde“.

Begründung:

Über Jahre hin konzentrierte sich der Blick beim sog. „Edeka-Areal“ auf die Nutzungsart Handel, allenfalls noch Gewerbe, bei einer vergleichsweisen niederen Ausnutzung.


Nun, da der seitherige Projektentwickler zurückgezogen hat, kann die Planung auf Anfang gestellt werden. Dabei muss das ausschließliche Interesse Penzbergs in den Vordergrund gestellt werden. Es besteht die einmalige Chance, ein Stadtviertel in bester Lage auf dem Reißbrett entstehen zu lassen, Stadtentwicklung für die Menschen zu gestalten, weg von den überall gleich aussehenden Einheitsbauten. Bauland ist zu kostbar, um es nur auf einer Ebene zu nutzen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt wächst, Flächen für unsere Handwerker und Gewerbetreibende werden dringend benötigt.


Nur wenige Städte in Bayern sind in der glücklichen Situation ein so großes, unentwickeltes Areal gestalten zu können. Penzberg sollte diese Chance nutzen.


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